Gasanbieter in Neu-Ulm vergleichen
Gasanbieter in Neu-Ulm (Landkreis Neu-Ulm) vergleichen: Grundversorger vor Ort ist SWU Energie GmbH, das Netz betreibt Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH. Wir zeigen die lieferbaren Tarife mit vollem Jahrespreis – und Manuel Markovic ruft Sie vor der Unterschrift an.
Grundversorgung Neu-Ulm1.625 €
Bester lieferbarer Tarif1.313 €
bei 12.000 kWh · inklusive Steuern und Abgaben · Stand 11.09.2026
| Grundversorger | SWU Energie GmbH |
|---|---|
| Netzbetreiber | Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH |
| Postleitzahlen | 89231 |
| Landkreis | Landkreis Neu-Ulm |
| Ihr Berater | Manuel Markovic · 08157 / 999 42 - 11 |
Gasanbieter in Neu-Ulm: Grundversorgung und Netz
Wer in Neu-Ulm einzieht und nichts unternimmt, wird automatisch von SWU Energie GmbH in der Grundversorgung beliefert. In der Grundversorgung von SWU Energie GmbH zahlt ein Zwei-Personen-Haushalt mit 12.000 kWh rund 1.625 € im Jahr (Grundpreis 11,19 € im Monat, Arbeitspreis 12,42 ct/kWh). Die Netzentgelte legt Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH fest – sie sind bei jedem Anbieter gleich, weshalb sich Tarife nur in Grundpreis, Arbeitspreis, Bonus und Bedingungen unterscheiden.
Was beim Wechsel in Neu-Ulm zu beachten ist
Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar – der Wechsel ist also jederzeit möglich. Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit; wir prüfen im Gespräch, wann Ihr Vertrag frühestens endet, und übernehmen die Kündigung. Der Zählerstand bleibt beim Wechsel unverändert, der Netzbetreiber liest ihn zum Stichtag ab.
Grundversorgungsdaten Stand 10.09.2026. Verbindlich sind die Preisblätter des Grundversorgers.
Persönliche Beratung für Neu-Ulm
Manuel Markovic betreut Neu-Ulm und Landkreis Neu-Ulm. Vor jeder Unterschrift ruft Sie Ihr Berater an, geht Laufzeit, Preisgarantie und Abschlag mit Ihnen durch und bleibt danach Ihr Ansprechpartner – auch beim Umzug oder wenn die Preisgarantie ausläuft.
Häufige Fragen
SWU Energie GmbH beliefert alle Haushalte in Neu-Ulm, die keinen anderen Vertrag haben. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar.
In der Grundversorgung zwei Wochen; bei Sonderverträgen die vereinbarte Frist, meist ein Monat zum Laufzeitende. Wir prüfen das im Gespräch und kündigen für Sie.
Nein. Der Netzbetreiber Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH liefert weiter, unabhängig davon, welcher Anbieter abrechnet. Ein Wechsel ist rein vertraglich.