So läuft Ihr Wechsel ab
Ein Anbieterwechsel ist gesetzlich geregelt und meistens unspektakulär. Schief geht er dort, wo niemand hinschaut.
1. Vergleichen
Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben. Sie sehen die Tarife, die in Ihrem Netzgebiet lieferbar sind, mit vollständigen Jahreskosten. Jede Zahl lässt sich aufklappen und nachrechnen.
2. Auftrag absenden
Zehn Felder, keine Unterschrift, keine Bankdaten. Der Auftrag ist kein Vertrag, sondern Ihre Bitte um Prüfung.
3. Ihr Beratungsgespräch
Innerhalb eines Werktags ruft Sie Ihr Berater im gewählten Zeitfenster an. Er prüft mit Ihnen: Ist der Verbrauch realistisch? Passt der Lieferbeginn zur Kündigungsfrist? Wann wird der Bonus ausgezahlt und unter welcher Bedingung? Wie hoch sollte der Abschlag sein, damit am Jahresende keine Nachzahlung ansteht? Gibt es einen Tarif, der besser passt als der ausgewählte? Das dauert selten länger als zehn Minuten.
4. Digital unterschreiben
Nach dem Gespräch erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link. Dort sehen Sie den vollständigen Vertrag und unterschreiben digital. Kein Drucker, kein Porto. Ab der Unterschrift haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht.
5. Wir erledigen den Rest
Wir kündigen Ihren bisherigen Vertrag fristgerecht und melden Sie beim neuen Anbieter an. Der Netzbetreiber bestätigt den Wechseltermin. Sie erhalten die Bestätigung des neuen Anbieters mit Lieferbeginn und Abschlagsplan.
6. Danach bleibt Ihr Berater Ihr Berater
Sie bekommen keine neue Nummer und keine neue Zuständigkeit. Bei der Jahresabrechnung, beim Umzug, beim Auslaufen der Preisgarantie rufen Sie dieselbe Durchwahl an.
Wie lange dauert das Ganze? Zwischen Unterschrift und Lieferbeginn liegen typischerweise vier bis acht Wochen. Der genaue Termin hängt von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags ab. Bei einem Umzug oder beim Wechsel aus der Grundversorgung geht es meist deutlich schneller.
Häufige Fragen
Ja. Der Strom kommt physikalisch weiterhin aus demselben Netz vom selben Netzbetreiber. Eine Versorgungslücke ist gesetzlich ausgeschlossen, notfalls springt automatisch die Grundversorgung ein.
Wir prüfen jeden Vorgang bis zum bestätigten Lieferbeginn und merken das vor Ihnen. Sie hören in dem Fall von Ihrem Berater, nicht von einem Mahnschreiben.
Ja, jederzeit bis zur Unterschrift. Sagen Sie es im Beratungsgespräch oder rufen Sie vorher an.
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