Gasvergleich für Bayern
Für den Vergleich brauchen wir Ihre Postleitzahl und den Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Beides steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Kubikmeter oder Kilowattstunden?
Der Gaszähler zählt Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Umgerechnet wird mit Brennwert und Zustandszahl, die Ihr Netzbetreiber vorgibt. Je nach Region ergibt ein Kubikmeter etwa 9 bis 11 Kilowattstunden. Auf Ihrer Abrechnung steht bereits der umgerechnete Wert. Verwenden Sie diesen.
Was den Gaspreis ausmacht
Im Preis stecken Beschaffung, Netzentgelte Ihres örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgabe, Speicherumlage, CO2-Preis und Umsatzsteuer. Die Netzentgelte unterscheiden sich innerhalb Bayerns deutlich. Deshalb vergleichen wir immer für Ihre konkrete Postleitzahl und nicht für einen Landesdurchschnitt.
Typische Verbräuche nach Wohnfläche
| Wohnfläche | Verbrauch pro Jahr |
|---|---|
| 60 m² Wohnung | 7.000 bis 9.000 kWh |
| 100 m² Wohnung | 12.000 bis 15.000 kWh |
| 140 m² Haus | 18.000 bis 22.000 kWh |
| 180 m² Haus | 22.000 bis 28.000 kWh |
Wann sich der Wechsel besonders lohnt
- Sie sind noch in der Grundversorgung.
- Ihre Preisgarantie läuft in den nächsten Monaten aus.
- Sie haben eine Preiserhöhung erhalten, dann greift Ihr Sonderkündigungsrecht.
- Ihr Verbrauch hat sich verändert, etwa nach einer Sanierung.
Warum ein Gespräch bei Gas besonders sinnvoll ist
Beim Gas fällt der Verbrauch stark saisonal an. Ein Abschlag, der im Sommer angenehm niedrig wirkt, führt nach dem ersten Winter regelmäßig zur Nachzahlung. Ihr Berater rechnet die Abschlagshöhe mit Ihnen durch, bevor Sie unterschreiben.
Manuel Markovic prüft Ihren Auftrag, bevor Sie unterschreiben
Ich melde mich innerhalb eines Werktags. Erst danach bekommen Sie den Link zur Unterschrift.
Häufige Fragen
Wir rechnen zunächst mit einem Richtwert nach Wohnfläche. Im Beratungsgespräch korrigieren wir ihn anhand Ihrer letzten Abrechnung, bevor etwas verbindlich wird.
Nein. Der Netzbetreiber bleibt derselbe und ist weiterhin für Leitung, Zähler und Störungen zuständig. Es ändert sich nur, wer Ihnen das Gas verkauft.
Ein Umrechnungsfaktor, der Temperatur und Luftdruck an Ihrem Standort berücksichtigt. Ihr Netzbetreiber gibt ihn vor, Sie müssen selbst nichts umrechnen.