Stromanbieter in Neustadt an der Aisch vergleichen
Stromanbieter in Neustadt an der Aisch (Landkreis Neustadt-Bad Windsheim) vergleichen: Grundversorger vor Ort ist N-ERGIE Aktiengesellschaft, das Netz betreibt N-ERGIE NETZ GmbH. Wir zeigen die lieferbaren Tarife mit vollem Jahrespreis – und Manuel Markovic ruft Sie vor der Unterschrift an.
Grundversorgung Neustadt an der Aisch990 €
Bester lieferbarer Tarif795 €
bei 2.400 kWh · inklusive Steuern und Abgaben · Stand 10.09.2026
| Grundversorger | N-ERGIE Aktiengesellschaft |
|---|---|
| Netzbetreiber | N-ERGIE NETZ GmbH |
| Postleitzahlen | 91413 |
| Landkreis | Landkreis Neustadt-Bad Windsheim |
| Ihr Berater | Manuel Markovic · 08157 / 999 42 - 11 |
Stromanbieter in Neustadt an der Aisch: Grundversorgung und Netz
Wer in Neustadt an der Aisch einzieht und nichts unternimmt, wird automatisch von N-ERGIE Aktiengesellschaft in der Grundversorgung beliefert. In der Grundversorgung von N-ERGIE Aktiengesellschaft zahlt ein Zwei-Personen-Haushalt mit 2.400 kWh rund 990 € im Jahr (Grundpreis 16,90 € im Monat, Arbeitspreis 32,81 ct/kWh). Die Netzentgelte legt N-ERGIE NETZ GmbH fest – sie sind bei jedem Anbieter gleich, weshalb sich Tarife nur in Grundpreis, Arbeitspreis, Bonus und Bedingungen unterscheiden.
Was beim Wechsel in Neustadt an der Aisch zu beachten ist
Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar – der Wechsel ist also jederzeit möglich. Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit; wir prüfen im Gespräch, wann Ihr Vertrag frühestens endet, und übernehmen die Kündigung. Der Zählerstand bleibt beim Wechsel unverändert, der Netzbetreiber liest ihn zum Stichtag ab.
Grundversorgungsdaten Stand 10.09.2026. Verbindlich sind die Preisblätter des Grundversorgers.
Persönliche Beratung für Neustadt an der Aisch
Manuel Markovic betreut Neustadt an der Aisch und Landkreis Neustadt-Bad Windsheim. Vor jeder Unterschrift ruft Sie Ihr Berater an, geht Laufzeit, Preisgarantie und Abschlag mit Ihnen durch und bleibt danach Ihr Ansprechpartner – auch beim Umzug oder wenn die Preisgarantie ausläuft.
Häufige Fragen
N-ERGIE Aktiengesellschaft beliefert alle Haushalte in Neustadt an der Aisch, die keinen anderen Vertrag haben. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar.
In der Grundversorgung zwei Wochen; bei Sonderverträgen die vereinbarte Frist, meist ein Monat zum Laufzeitende. Wir prüfen das im Gespräch und kündigen für Sie.
Nein. Der Netzbetreiber N-ERGIE NETZ GmbH liefert weiter, unabhängig davon, welcher Anbieter abrechnet. Ein Wechsel ist rein vertraglich.