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Glossar: Strom und Gas verständlich erklärt

Die wichtigsten Begriffe aus Strom- und Gasverträgen – jeweils in zwei, drei Sätzen.

Abschlag · Arbeitspreis · Brennwert · CO₂-Preis · Ersatzversorgung · Grundpreis · Grundversorger · Grundversorgung · Herkunftsnachweis · Jahresverbrauch · Kilowattstunde (kWh) · Kündigungsfrist · Lieferantenwechsel · Marktlokation · Mindestvertragslaufzeit · Nachtstrom · Netzbetreiber · Netzentgelt · Neukundenbonus · Preisblatt · Preisgarantie · Sofortbonus · Sonderkündigungsrecht · Sondervertrag · Steuerbare Verbrauchseinrichtung · Stromsteuer · Wärmepumpentarif · Zustandszahl · Zweitarifzähler · Zählpunkt · Ökostrom

Abschlag
Monatliche Vorauszahlung auf die Jahresrechnung. Sie wird aus dem erwarteten Verbrauch berechnet; die Jahresabrechnung verrechnet den tatsächlichen Verbrauch mit den gezahlten Abschlägen.
Arbeitspreis
Preis je verbrauchter Kilowattstunde, angegeben in Cent pro kWh. Er macht bei den meisten Haushalten den größten Teil der Kosten aus.
Brennwert
Energiegehalt des Gases je Kubikmeter. Zusammen mit der Zustandszahl rechnet er den gemessenen Verbrauch in Kubikmetern in Kilowattstunden um.
CO₂-Preis
Aufschlag auf fossile Brennstoffe wie Erdgas nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz; in Gaspreisen enthalten.
Ersatzversorgung
Übergangsversorgung durch den Grundversorger, wenn ein Lieferant ausfällt oder ein Vertrag ohne Anschluss endet. Sie dauert höchstens drei Monate.
Grundpreis
Fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt unter anderem Messung und Abrechnung.
Grundversorger
Das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die Grundversorgung übernimmt. Es wird alle drei Jahre neu festgestellt.
Grundversorgung
Versorgung durch den Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, wird automatisch grundversorgt – meist zu höheren Preisen. Kündbar mit zwei Wochen Frist.
Herkunftsnachweis
Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
Jahresverbrauch
Verbrauchte Energiemenge in kWh über zwölf Monate. Er steht auf der letzten Jahresabrechnung und bestimmt, welcher Tarif am günstigsten ist.
Kilowattstunde (kWh)
Maßeinheit für Energie. Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht rund 2.400 kWh Strom im Jahr.
Kündigungsfrist
Frist zwischen Kündigung und Vertragsende. Nach Ablauf der Erstlaufzeit darf sie bei Haushaltskunden höchstens einen Monat betragen.
Lieferantenwechsel
Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter. Der neue Anbieter kündigt meist beim bisherigen; Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter.
Marktlokation
Kennung der Stelle, an der Energie verbraucht wird (11 Stellen). Sie ersetzt beim Wechsel zunehmend die Zählpunktbezeichnung.
Mindestvertragslaufzeit
Zeit, in der ein Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann – bei Haushaltskunden höchstens 24 Monate.
Nachtstrom
Tarif mit zwei Zeitzonen (Hochtarif, Niedertarif) für Nachtspeicherheizungen und Doppeltarifzähler.
Netzbetreiber
Unternehmen, das das örtliche Netz betreibt und den Zähler stellt. Er bleibt beim Anbieterwechsel derselbe.
Netzentgelt
Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes. Es wird vom Netzbetreiber festgelegt und ist in den Preisen der Lieferanten enthalten.
Neukundenbonus
Einmalige Gutschrift für neue Kunden, meist nach zwölf Monaten Belieferung. Sie senkt den Preis im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr gilt der reguläre Preis.
Preisblatt
Veröffentlichte Preisübersicht eines Anbieters, bei Grundversorgern Pflicht. Grund- und Arbeitspreis der Grundversorgung stehen dort.
Preisgarantie
Zusage, bestimmte Preisbestandteile für eine Zeit nicht zu erhöhen. Eine eingeschränkte Garantie nimmt Steuern, Abgaben und Netzentgelte aus, eine volle Garantie umfasst alles außer der Umsatzsteuer.
Sofortbonus
Bonus, der wenige Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt wird, unabhängig von der Vertragsdauer.
Sonderkündigungsrecht
Recht, bei einer Preiserhöhung ohne Einhaltung der Laufzeit zu kündigen. Die Erhöhung muss vorher angekündigt werden.
Sondervertrag
Jeder Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung. Preise, Laufzeit und Kündigungsfristen sind frei vereinbart.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW, deren Leistung der Netzbetreiber bei Engpässen kurzzeitig begrenzen darf. Dafür gelten reduzierte Netzentgelte (§ 14a EnWG).
Stromsteuer
Verbrauchsteuer auf Strom, in allen Endpreisen enthalten. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine Entlastung beantragen.
Wärmepumpentarif
Stromtarif für Wärmepumpen, meist mit eigenem Zähler und geringeren Netzentgelten.
Zustandszahl
Korrekturfaktor für Druck und Temperatur des Gases am Zähler. Brennwert × Zustandszahl × Kubikmeter ergibt die abgerechneten Kilowattstunden.
Zweitarifzähler
Zähler mit zwei Zählwerken für Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Üblich bei Nachtspeicherheizungen und manchen Wärmepumpen; beide Stände werden abgelesen.
Zählpunkt
Eindeutige Kennnummer der Messstelle (bei Strom 33 Stellen). Sie steht auf der Jahresrechnung und beschleunigt den Wechsel.
Ökostrom
Strom, für den Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Quellen entwertet werden. Die Nachweise werden beim Umweltbundesamt registriert.

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Manuel Markovic

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