Glossar: Strom und Gas verständlich erklärt
Die wichtigsten Begriffe aus Strom- und Gasverträgen – jeweils in zwei, drei Sätzen.
Abschlag · Arbeitspreis · Brennwert · CO₂-Preis · Ersatzversorgung · Grundpreis · Grundversorger · Grundversorgung · Herkunftsnachweis · Jahresverbrauch · Kilowattstunde (kWh) · Kündigungsfrist · Lieferantenwechsel · Marktlokation · Mindestvertragslaufzeit · Nachtstrom · Netzbetreiber · Netzentgelt · Neukundenbonus · Preisblatt · Preisgarantie · Sofortbonus · Sonderkündigungsrecht · Sondervertrag · Steuerbare Verbrauchseinrichtung · Stromsteuer · Wärmepumpentarif · Zustandszahl · Zweitarifzähler · Zählpunkt · Ökostrom
- Abschlag
- Monatliche Vorauszahlung auf die Jahresrechnung. Sie wird aus dem erwarteten Verbrauch berechnet; die Jahresabrechnung verrechnet den tatsächlichen Verbrauch mit den gezahlten Abschlägen.
- Arbeitspreis
- Preis je verbrauchter Kilowattstunde, angegeben in Cent pro kWh. Er macht bei den meisten Haushalten den größten Teil der Kosten aus.
- Brennwert
- Energiegehalt des Gases je Kubikmeter. Zusammen mit der Zustandszahl rechnet er den gemessenen Verbrauch in Kubikmetern in Kilowattstunden um.
- CO₂-Preis
- Aufschlag auf fossile Brennstoffe wie Erdgas nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz; in Gaspreisen enthalten.
- Ersatzversorgung
- Übergangsversorgung durch den Grundversorger, wenn ein Lieferant ausfällt oder ein Vertrag ohne Anschluss endet. Sie dauert höchstens drei Monate.
- Grundpreis
- Fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt unter anderem Messung und Abrechnung.
- Grundversorger
- Das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die Grundversorgung übernimmt. Es wird alle drei Jahre neu festgestellt.
- Grundversorgung
- Versorgung durch den Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, wird automatisch grundversorgt – meist zu höheren Preisen. Kündbar mit zwei Wochen Frist.
- Herkunftsnachweis
- Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
- Jahresverbrauch
- Verbrauchte Energiemenge in kWh über zwölf Monate. Er steht auf der letzten Jahresabrechnung und bestimmt, welcher Tarif am günstigsten ist.
- Kilowattstunde (kWh)
- Maßeinheit für Energie. Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht rund 2.400 kWh Strom im Jahr.
- Kündigungsfrist
- Frist zwischen Kündigung und Vertragsende. Nach Ablauf der Erstlaufzeit darf sie bei Haushaltskunden höchstens einen Monat betragen.
- Lieferantenwechsel
- Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter. Der neue Anbieter kündigt meist beim bisherigen; Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter.
- Marktlokation
- Kennung der Stelle, an der Energie verbraucht wird (11 Stellen). Sie ersetzt beim Wechsel zunehmend die Zählpunktbezeichnung.
- Mindestvertragslaufzeit
- Zeit, in der ein Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann – bei Haushaltskunden höchstens 24 Monate.
- Nachtstrom
- Tarif mit zwei Zeitzonen (Hochtarif, Niedertarif) für Nachtspeicherheizungen und Doppeltarifzähler.
- Netzbetreiber
- Unternehmen, das das örtliche Netz betreibt und den Zähler stellt. Er bleibt beim Anbieterwechsel derselbe.
- Netzentgelt
- Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes. Es wird vom Netzbetreiber festgelegt und ist in den Preisen der Lieferanten enthalten.
- Neukundenbonus
- Einmalige Gutschrift für neue Kunden, meist nach zwölf Monaten Belieferung. Sie senkt den Preis im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr gilt der reguläre Preis.
- Preisblatt
- Veröffentlichte Preisübersicht eines Anbieters, bei Grundversorgern Pflicht. Grund- und Arbeitspreis der Grundversorgung stehen dort.
- Preisgarantie
- Zusage, bestimmte Preisbestandteile für eine Zeit nicht zu erhöhen. Eine eingeschränkte Garantie nimmt Steuern, Abgaben und Netzentgelte aus, eine volle Garantie umfasst alles außer der Umsatzsteuer.
- Sofortbonus
- Bonus, der wenige Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt wird, unabhängig von der Vertragsdauer.
- Sonderkündigungsrecht
- Recht, bei einer Preiserhöhung ohne Einhaltung der Laufzeit zu kündigen. Die Erhöhung muss vorher angekündigt werden.
- Sondervertrag
- Jeder Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung. Preise, Laufzeit und Kündigungsfristen sind frei vereinbart.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW, deren Leistung der Netzbetreiber bei Engpässen kurzzeitig begrenzen darf. Dafür gelten reduzierte Netzentgelte (§ 14a EnWG).
- Stromsteuer
- Verbrauchsteuer auf Strom, in allen Endpreisen enthalten. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine Entlastung beantragen.
- Wärmepumpentarif
- Stromtarif für Wärmepumpen, meist mit eigenem Zähler und geringeren Netzentgelten.
- Zustandszahl
- Korrekturfaktor für Druck und Temperatur des Gases am Zähler. Brennwert × Zustandszahl × Kubikmeter ergibt die abgerechneten Kilowattstunden.
- Zweitarifzähler
- Zähler mit zwei Zählwerken für Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Üblich bei Nachtspeicherheizungen und manchen Wärmepumpen; beide Stände werden abgelesen.
- Zählpunkt
- Eindeutige Kennnummer der Messstelle (bei Strom 33 Stellen). Sie steht auf der Jahresrechnung und beschleunigt den Wechsel.
- Ökostrom
- Strom, für den Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Quellen entwertet werden. Die Nachweise werden beim Umweltbundesamt registriert.
Stand · Den günstigsten Tarif für Ihren Verbrauch zeigt der Vergleich.