Nachtspeicherstrom in Bayern
Nachtstrom wird oft mit Haushaltsstrom verglichen – und dann zahlt man drauf. Entscheidend ist, wie Ihr Zähler gebaut ist.
Warum Nachtspeicherstrom eigene Tarife hat
Eine Nachtspeicherheizung lädt in den Stunden, in denen im Netz wenig los ist. Dafür gibt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte weiter, und der Versorger rechnet mit einem eigenen Arbeitspreis. Wer diesen Verbrauch in einen Haushaltstarif steckt, zahlt den vollen Tagespreis für eine Strommenge, die ein Vielfaches des normalen Haushaltsverbrauchs beträgt.
Ein Zähler oder zwei?
Drei Konstellationen kommen in Bayern vor, und sie entscheiden darüber, welche Tarife überhaupt infrage kommen:
- Getrennte Messung: Heizung und Haushalt haben eigene Zähler. Beide Verträge lassen sich unabhängig voneinander wechseln – die Heizung bekommt einen reinen Heizstromtarif.
- Doppeltarifzähler: Ein Zähler mit zwei Zählwerken für Hoch- und Niedertarif. Hier braucht es einen Tarif, der beide Zeiten abbildet; der Anteil der Nachtstunden bestimmt den Preis stärker als der Grundpreis.
- Gemeinsame Messung: Heizung und Haushalt laufen über einen Zähler ohne getrennte Zählwerke. Dann gibt es keinen eigenen Heizstromtarif, sondern nur einen Haushaltstarif – die Ersparnis liegt dort im Wechsel selbst, nicht in der Tarifart.
Welche der drei bei Ihnen vorliegt, steht auf Ihrer Jahresabrechnung: Ein Doppeltarifzähler weist zwei Verbrauchswerte aus, meist als HT und NT. Sind Sie unsicher, klären wir das im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben – ein Onlinevergleich mit der falschen Annahme liefert einen Preis, den Sie nie zahlen würden.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Nachtspeicherheizungen verbrauchen selten unter 8.000 kWh im Jahr, häufig deutlich mehr. Bei diesen Mengen entscheidet der Arbeitspreis fast allein über die Jahreskosten – ein niedriger Grundpreis fällt kaum ins Gewicht. Achten Sie außerdem auf die Preisgarantie: Läuft sie kürzer als der Vertrag, gilt der beworbene Preis nur einen Teil der Laufzeit.
Die Freigabezeiten legt der Netzbetreiber fest, nicht der Versorger. Sie ändern sich durch einen Wechsel also nicht – Ihre Heizung lädt weiter zu denselben Zeiten.
Manuel Markovic prüft Ihren Auftrag, bevor Sie unterschreiben
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Häufige Fragen
Ja, wenn Heizung und Haushalt getrennt gemessen werden. Dann sind es zwei Verträge, die unabhängig voneinander laufen. Bei einem gemeinsamen Zähler geht das nicht – dort gibt es nur einen Vertrag.
Nein. Die Freigabezeiten steuert der Netzbetreiber, und der bleibt derselbe. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.
Den Wert Ihrer letzten Jahresabrechnung für den Heizstromzähler. Bei einem Doppeltarifzähler tragen Sie die Summe aus Hoch- und Niedertarif ein.
Bei den üblichen Mengen einer Nachtspeicherheizung wirkt schon ein Cent Unterschied im Arbeitspreis deutlich. Der Vergleich zeigt Ihnen den Jahrespreis – vergleichen Sie ihn mit dem Betrag auf Ihrer Abrechnung.