Stromanbieter wechseln: Ablauf, Fristen und Fallstricke
Kurz gesagt: Ein Wechsel dauert vier bis acht Wochen, die Versorgung wird nie unterbrochen, und die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
Wann Sie kündigen können
Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln. Haben Sie einen Sondervertrag, gilt die vereinbarte Laufzeit, üblicherweise zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen zum Laufzeitende. Bei einer angekündigten Preiserhöhung greift zusätzlich das Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Laufzeit.
Die drei häufigsten Fehler
- Nur auf den Preis im ersten Jahr schauen. Ein hoher Neukundenbonus kaschiert einen teuren Arbeitspreis. Ab dem zweiten Jahr zahlen Sie den vollen Preis.
- Den Abschlag zu niedrig ansetzen. Das fühlt sich monatlich gut an und endet mit einer Nachzahlung.
- Die Bonusbedingung überlesen. Manche Boni werden erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung ausgezahlt. Wer vorher wechselt, bekommt nichts.
Der Ablauf im Überblick
| Schritt | Wer | Dauer |
|---|---|---|
| Tarif auswählen und Auftrag senden | Sie | fünf Minuten |
| Beratungsgespräch | Ihr Berater | ein Werktag |
| Digitale Unterschrift | Sie | zwei Minuten |
| Kündigung und Anmeldung | wir | wenige Tage |
| Wechseltermin bestätigt | Netzbetreiber | vier bis acht Wochen |
Checkliste vor dem Wechsel
- letzte Jahresabrechnung heraussuchen: Zählernummer, Kundennummer, Verbrauch
- Laufzeitende und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags prüfen
- realistischen Jahresverbrauch festlegen, nicht den Wunschwert
- Bonusbedingung und Preisgarantie des neuen Tarifs lesen
- Abschlagshöhe gegenrechnen
Was wir anders machen: Bevor Sie unterschreiben, rechnet Ihr Berater beide Vertragsjahre vor und prüft die Bonusbedingung mit Ihnen. Deshalb liegt bei uns zwischen Auftrag und Vertrag immer ein Telefonat.
Häufige Fragen
Nein. Der Strom kommt physikalisch aus demselben Netz. Selbst wenn ein Anbieter ausfällt, springt automatisch die Grundversorgung ein, eine Versorgungslücke ist gesetzlich ausgeschlossen.
So oft Sie möchten, solange Sie die jeweilige Vertragslaufzeit beachten. Viele Haushalte prüfen einmal jährlich, wenn die Jahresabrechnung kommt.
In der Regel nicht. Die Kündigung übernehmen wir zusammen mit der Anmeldung beim neuen Anbieter.
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