Abschlag und Jahresabrechnung verstehen
Kurz gesagt: Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf Ihren erwarteten Jahresverbrauch. Ist er zu niedrig, kommt die Nachzahlung, nicht wegen des Tarifs, sondern wegen der Planung.
Wie der Abschlag zustande kommt
Der Anbieter schätzt Ihren Jahresverbrauch, multipliziert ihn mit dem Arbeitspreis, addiert den Grundpreis und teilt die Summe durch zwölf. Grundlage ist der Vorjahresverbrauch oder, bei Neukunden, Ihre eigene Angabe. Genau deshalb ist eine realistische Verbrauchsangabe wichtiger als jede Tarifoptimierung.
Rechenbeispiel
Bei 3.000 Kilowattstunden, einem Arbeitspreis von 32,67 Cent und einem Grundpreis von 11,90 Euro im Monat (Beispielpreise inkl. MwSt.) ergeben sich Jahreskosten von rund 1.123 Euro, also etwa 94 Euro Abschlag im Monat. Wer stattdessen 75 Euro zahlt, hat am Jahresende rund 230 Euro nachzuzahlen, obwohl der Tarif exakt derselbe ist.
Wann Sie den Abschlag anpassen sollten
- nach einem Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung
- wenn Personen ein- oder ausziehen
- nach dem Kauf großer Verbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Klimagerät
- wenn die letzte Jahresabrechnung eine deutliche Nach- oder Rückzahlung ergab
Was bei einem Guthaben passiert
Ein Guthaben wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Jahresabrechnung ausgezahlt oder mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Ein dauerhaft zu hoher Abschlag ist allerdings auch kein guter Sparplan: Sie geben dem Anbieter ein zinsloses Darlehen.
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Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Abschlag · Arbeitspreis · Grundpreis · Grundversorgung · Jahresverbrauch · Kilowattstunde (kWh) · Preis im 1. Jahr · Datenstand
Quellen
- § 40 EnWG – Inhalt von Rechnungen
- Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie
- Schlichtungsstelle Energie e. V.
Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Häufige Fragen
Er darf ihn an einen veränderten Verbrauch oder geänderte Preise anpassen und muss die Anpassung nachvollziehbar begründen. Sie können einer unplausiblen Erhöhung widersprechen und einen begründeten eigenen Wert vorschlagen.
Üblicherweise innerhalb von sechs Wochen nach dem Lieferende, auf Basis des zum Wechseltag gemeldeten Zählerstands.
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