Grundversorgung: was sie ist und wie Sie herauskommen
Kurz gesagt: Die Grundversorgung ist die automatische Belieferung ohne eigenen Vertrag. Sie ist selten die günstigste Variante, dafür jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
Wer in der Grundversorgung ist
In der Grundversorgung landen Sie automatisch, wenn Sie in eine Wohnung ziehen und Strom entnehmen, ohne einen Vertrag abzuschließen. Auch nach der Insolvenz eines Anbieters oder nach einer Kündigung ohne Anschlussvertrag greift sie. Zuständig ist immer der Grundversorger Ihrer Gemeinde, also das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.
Warum sie meist teurer ist
Der Grundversorger muss jeden beliefern, unabhängig von Bonität und Verbrauchsprognose, und trägt dafür ein höheres Risiko. Das schlägt sich im Preis nieder. In vielen bayerischen Netzgebieten liegt die Grundversorgung deutlich über dem günstigsten frei wählbaren Tarif.
Wie Sie herauskommen
Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, jederzeit und ohne Grund. Das macht den Wechsel besonders unkompliziert: Sie wählen einen Tarif, wir kündigen und melden an, und der Lieferbeginn liegt oft schon wenige Wochen später.
Ersatzversorgung ist etwas anderes
Wird Ihr Anbieter zahlungsunfähig, rutschen Sie zunächst in die Ersatzversorgung. Sie ist auf drei Monate begrenzt und häufig noch teurer. In diesem Fall sollten Sie nicht abwarten, sondern zügig einen neuen Vertrag schließen.
Grundversorgung und Sondervertrag im Vergleich
| Grundversorgung | Sondervertrag | |
|---|---|---|
| Kündigung | jederzeit mit zwei Wochen Frist | nach der Erstlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist |
| Laufzeit | unbefristet | meist 12 oder 24 Monate Erstlaufzeit |
| Preis | meist höher | oft deutlich günstiger, dazu häufig ein Neukundenbonus |
| Preisgarantie | keine | häufig, in unterschiedlichem Umfang |
| Preisänderung | öffentlich und brieflich mindestens sechs Wochen vorher | mindestens einen Monat vorher, mit Sonderkündigungsrecht |
| Wer liefert | der örtliche Grundversorger | jeder Anbieter, den Sie wählen |
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Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Grundversorgung · Grundversorger · Ersatzversorgung · Sondervertrag · Neukundenbonus · Sonderkündigungsrecht · Jahresverbrauch · Preis im 1. Jahr · Datenstand
Quellen
- § 36 EnWG – Grundversorgungspflicht
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie
- Schlichtungsstelle Energie e. V.
Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Häufige Fragen
Auf der Rechnung steht meist ausdrücklich Grundversorgung oder Grundversorgungstarif. Im Zweifel nennen wir es Ihnen anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Anbieters am Telefon.
Die Versorgung selbst ist in beiden Fällen gleich sicher, weil Netz und Netzbetreiber identisch bleiben. Der Unterschied liegt nur im Preis und in den Konditionen.
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