Preisgarantie: Was bleibt wirklich fest?
Eine Preisgarantie schützt vor Erhöhungen – aber nicht jede im gleichen Umfang. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile ausgenommen sind.
Die drei Arten
| Art | Was fest bleibt | Was steigen kann |
|---|---|---|
| Eingeschränkte Preisgarantie | Energie- und Vertriebskosten des Anbieters | Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte |
| Energiepreisgarantie | nur der Energiepreis | alle übrigen Bestandteile |
| Volle Preisgarantie | alle Bestandteile | nur die Umsatzsteuer bei einer gesetzlichen Änderung |
Die Bezeichnungen sind nicht gesetzlich geschützt. Maßgeblich ist, was in den Vertragsbedingungen steht – im Tarifvergleich zeigen wir Art und Dauer der Garantie bei jedem Tarif.
Wie wichtig ist die Garantie?
Netzentgelte machen einen spürbaren Teil des Strompreises aus und werden meist zum Jahreswechsel neu festgelegt. Wer planbare Kosten will, achtet auf eine Garantie, die Netzentgelte einschließt. Wer eine Preiserhöhung ohnehin mit dem Sonderkündigungsrecht beantworten würde, kann auch mit einer eingeschränkten Garantie gut fahren.
Garantie und Laufzeit
Eine Preisgarantie über 24 Monate nützt wenig, wenn der Neukundenbonus nur im ersten Jahr gilt – im zweiten Jahr zahlen Sie den regulären Preis. Vergleichen Sie deshalb auch den Preis ohne Bonus.
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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung · Glossar
Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Preisgarantie · Neukundenbonus · Sonderkündigungsrecht · Netzentgelt
Quellen
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden (Preisänderungen, Kündigung)
- Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie
- Schlichtungsstelle Energie e. V.
Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
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