Gasverbrauch nach Wohnfläche: Richtwerte und Umrechnung
Für Heizung und Warmwasser rechnet man mit grob 100 bis 130 kWh Gas pro Quadratmeter und Jahr – eine 100-m²-Wohnung liegt damit bei etwa 12.000 kWh. Gebäude, Heizung und Wetter machen große Unterschiede.
Richtwerte, wie im Tarifrechner
| Wohnfläche | Gasverbrauch pro Jahr |
|---|---|
| 50 m² | rund 5.000 kWh |
| 100 m² | rund 12.000 kWh |
| 150 m² | rund 18.000 kWh |
| 180 m² | rund 20.000 kWh |
Die Werte gelten für Heizung und Warmwasser in einem durchschnittlich gedämmten Gebäude. Ein gut gedämmter Neubau braucht deutlich weniger, ein unsanierter Altbau deutlich mehr.
Von Kubikmetern zu Kilowattstunden
Der Gaszähler misst Kubikmeter (m³), abgerechnet wird in kWh. Die Umrechnung steht auf der Jahresabrechnung: m³ × Brennwert × Zustandszahl = kWh. Brennwert und Zustandszahl legt der Netzbetreiber fest; zusammen ergeben sie meist einen Faktor um 10. 1.000 m³ entsprechen also grob 10.000 kWh.
Was den Verbrauch bestimmt
- Dämmung, Fenster und Baujahr des Gebäudes
- Alter und Einstellung der Heizung (hydraulischer Abgleich, Vorlauftemperatur)
- Gewünschte Raumtemperatur – jedes Grad weniger spart spürbar
- Der Winter: Ein kalter Winter kann den Verbrauch um ein Zehntel oder mehr erhöhen
Weiter
Gastarife für Ihren Verbrauch vergleichen · Gaspreis-Monitor Bayern
Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Netzbetreiber · Kilowattstunde (kWh) · Brennwert · Zustandszahl
Quellen
Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Weitere Ratgeber
Sonderkündigungsrecht
Bei jeder Preiserhöhung dürfen Sie außerordentlich kündigen – aber in der richtigen Reihenfolge. Fristen, Form…
Stromanbieter wechseln
Kurz gesagt: Ein Wechsel dauert vier bis acht Wochen, die Versorgung wird nie unterbrochen, und die Kündigung …
Strom für die Wärmepumpe
Mit einem eigenen Zähler kann die Wärmepumpe einen günstigeren Wärmepumpentarif nutzen, und für steuerbare Ver…
Jetzt Tarife für Ihre Postleitzahl ansehen
In unter zwei Minuten, ohne Anmeldung – und mit einem Berater, der vor der Unterschrift anruft.