Stromangebote in Bayern vergleichen und wechseln
Wer in Bayern Stromangebote vergleichen möchte, braucht den eigenen Jahresverbrauch in kWh und die Postleitzahl. Darüber ermittelt der Tarifrechner passende Angebote für Strom, Ökostrom, Gas, Wärmepumpe, Nachtstrom oder Ladestrom. Der Wechsel selbst läuft ohne Unterbrechung der Versorgung ab.
Stromangebote in Bayern lassen sich am schnellsten über den Tarifrechner vergleichen: Nach Eingabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh erhalten Sie passende Tarife für Strom, Ökostrom, Gas, Wärmepumpe, Nachtstrom oder Ladestrom. Den Wechsel übernimmt anschließend der neue Anbieter, Ihre Versorgung bleibt dabei durchgehend bestehen.
Wie Sie in Bayern den passenden Tarif finden
Grundlage für einen Vergleich ist immer der tatsächliche Verbrauch des letzten Abrechnungsjahres. Diesen finden Sie auf der letzten Jahresrechnung Ihres aktuellen Anbieters oder beim Grundversorger. Je nach Haushaltsgröße, Anzahl der Personen und vorhandenen Geräten wie Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe unterscheidet sich der Bedarf deutlich. Tragen Sie den Wert im Tarifrechner ein, um Angebote zu erhalten, die zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen.
Welche Energiearten Sie vergleichen können
Für bayerische Haushalte und kleine Betriebe stehen folgende Bereiche zur Auswahl:
- Strom für den allgemeinen Haushalts- oder Gewerbebedarf
- Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen
- Gas für Heizung und Warmwasser
- Wärmepumpe als separater Stromtarif für Wärmepumpenanlagen
- Nachtstrom für Speicherheizungen mit getrenntem Zählerkreis
- Ladestrom für Wallboxen und Elektrofahrzeuge
Jede dieser Energiearten wird im Tarifrechner einzeln geführt, da sich Verbrauchsmengen und Zählerkonstellationen unterscheiden. Bei Wärmepumpe und Nachtstrom ist häufig ein separater Zähler oder ein Doppeltarifzähler Voraussetzung, den Ihr Netzbetreiber bestätigen kann.
So läuft der Anbieterwechsel ab
Nach der Tarifauswahl übermitteln Sie Zählernummer, bisherigen Anbieter und gewünschten Starttermin. Der neue Anbieter kündigt den bestehenden Vertrag auf Wunsch für Sie und meldet den Lieferbeginn beim zuständigen Netzbetreiber an. Ein Wechsel ist sowohl bei laufenden Verträgen als auch bei bestehendem Grundversorgungsverhältnis möglich. Die Versorgung mit Strom oder Gas wird durch den Wechsel nicht unterbrochen, da der Netzbetreiber für den Leitungsbetrieb unabhängig vom Lieferanten zuständig bleibt.
Kündigungsfristen beachten
Die maßgebliche Frist ergibt sich aus Ihrem bestehenden Vertrag. In der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen, eine Bindung an das Monatsende besteht hier nicht. Bei Tarifen mit Preisgarantie oder Mindestlaufzeit sind die im Vertrag genannten Fristen entscheidend; diese finden Sie in Ihrer Auftragsbestätigung oder den Vertragsunterlagen. Prüfen Sie diese Angaben, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, damit sich Liefertermine nicht überschneiden.
Wann sich ein Vergleich lohnt
Ein Blick auf aktuelle Angebote lohnt sich vor allem nach Ablauf einer Preisgarantie, bei einer automatischen Vertragsverlängerung oder wenn sich der Verbrauch durch neue Geräte wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox verändert hat. Aktuelle Werte zu Grundversorgungstarifen und Marktpreisen finden Sie im Strompreis-Monitor und in der Grundversorger-Übersicht dieser Seite. Für Rückfragen zu einzelnen Energiearten erreichen Sie uns telefonisch unter 081579994215.
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Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Grundversorgung · Grundversorger · Preisgarantie · Kündigungsfrist · Netzbetreiber · Ökostrom · Nachtstrom · Jahresverbrauch · Preis im 1. Jahr · Datenstand
Quellen
Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
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