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Süwag Strom 24Max: Tarif prüfen und wechseln

Der Tarifname Süwag Strom 24Max deutet auf eine feste Laufzeit und eine Preiskomponente hin, die über die reine Grundversorgung hinausgeht. Ob sich der Tarif für Ihren Haushalt oder Kleinbetrieb lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch, der Preisgarantie und den Vertragsbedingungen ab. Die genauen Konditionen finden Sie tagesaktuell im Tarifrechner.

Aktualisiert am · Redaktion

Was steckt hinter dem Tarifnamen

Zahlen in Tarifnamen wie „24“ können auf eine Laufzeit oder Preisbindung von 24 Monaten hinweisen, zwingend ist das aber nicht, da Anbieter solche Zahlen unterschiedlich verwenden. Der Zusatz „Max“ kann für eine erweiterte Preisgarantie oder eine höhere Liefermenge stehen. Welche Bedeutung die Bezeichnung bei Süwag konkret hat, lässt sich nur den aktuellen Vertragsunterlagen des Anbieters entnehmen. Verlassen Sie sich nicht auf den Namen allein, sondern prüfen Sie die hinterlegten Vertragsdetails im Tarifrechner, bevor Sie sich entscheiden.

Worauf Sie bei einem Laufzeittarif achten sollten

Tarife mit einer festen Laufzeit binden Sie meist für einen bestimmten Zeitraum an den Anbieter. Das kann sich lohnen, wenn Sie eine stabile Preisgarantie wünschen, schränkt aber die Flexibilität ein, falls sich der Markt günstiger entwickelt. Prüfen Sie vor dem Abschluss folgende Punkte:

  • Vertragslaufzeit: Wie lange sind Sie gebunden und ab wann ist eine ordentliche Kündigung möglich
  • Preisgarantie: Gilt sie für den gesamten Arbeitspreis oder nur für einen Teil davon
  • Verlängerungsklausel: Verlängert sich der Vertrag automatisch und mit welcher Kündigungsfrist können Sie das verhindern
  • Abschlagszahlungen: Wie werden monatliche Abschläge berechnet und wann erfolgt die Jahresabrechnung
  • Bonuszahlungen: Sind Boni an Bedingungen wie eine Mindestvertragsdauer geknüpft

Verbrauch als Grundlage für den Vergleich

Ob der Süwag Strom 24Max günstiger ist als andere Tarife, hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch in kWh ab. Einfamilienhaushalte, kleine Büros oder Werkstätten haben sehr unterschiedliche Verbrauchswerte, die sich direkt auf den Jahrespreis auswirken. Nehmen Sie dafür Ihre letzte Jahresabrechnung zur Hand oder schätzen Sie den Verbrauch anhand der Anzahl der Personen im Haushalt beziehungsweise der genutzten Geräte im Betrieb. Aktuelle Preisentwicklungen und die Übersicht der Grundversorgungstarife in Ihrer Region finden Sie im Strompreis-Monitor und in der Grundversorger-Übersicht auf dieser Seite.

So vergleichen Sie den Tarif im Tarifrechner

Geben Sie im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten oder abgelesenen Jahresverbrauch ein. Sie erhalten daraufhin eine Liste verfügbarer Tarife, darunter auch Angebote mit fester Laufzeit. Vergleichen Sie Grundpreis, Arbeitspreis und die Dauer der Preisgarantie nebeneinander, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.

Ablauf des Wechsels

Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie benötigen dafür Ihre Zählernummer und die letzte Rechnung. Der Lieferantenwechsel selbst ist gesetzlich geregelt und darf für Sie nicht zu einer Versorgungsunterbrechung führen. Falls Sie aktuell noch einen laufenden Vertrag mit Mindestlaufzeit haben, prüfen Sie vorab Ihre Kündigungsfrist, damit der neue Vertrag nahtlos anschließen kann.

Bei Fragen zum Wechsel

Wenn Sie unsicher sind, welche Laufzeit und Preisgarantie zu Ihrem Verbrauch passen, können Sie sich telefonisch unter 081579994215 beraten lassen.

Aktuelle Stromtarife für Ihre Postleitzahl

Für jede Postleitzahl und jeden Jahresverbrauch: Datenstand, Grundversorgung und der günstigste Preis im 1. Jahr, ohne Bonus und über 24 Monate – Preise inkl. MwSt.

Beispiele bei 2.400 kWh: Stromtarife München · Stromtarife Friedberg · Stromtarife Traunreut · Stromtarife Pöcking

Begriffe aus diesem Beitrag im Glossar: Arbeitspreis · Grundpreis · Grundversorgung · Grundversorger · Preisgarantie · Kündigungsfrist · Lieferantenwechsel · Jahresverbrauch · Jahrespreis · Preis im 1. Jahr

Quellen

Rechtsstand wie im Text angegeben; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

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